Rauchwarnmelder Service

Ein unerkannter Brand in der Wohnung kann verheerende Folgen haben, sowohl für die Bewohner als auch für das Gebäude selbst. Die Gefahren eines solchen Brandes sind vielfältig. Rauchvergiftung ist oft gefährlicher als die Flammen selbst. Die bei einem Brand entstehenden giftigen Gase, wie Kohlenmonoxid und Blausäure, können schon in geringer Konzentration lebensbedrohlich sein. Bereits nach wenigen Atemzügen kann der Rauch dazu führen, dass die Betroffenen das Bewusstsein verlieren und nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu retten.

 

Rauchwarnmelder sind einfache, aber äußerst effektive Geräte, die helfen, Brände frühzeitig zu erkennen und so Leben zu retten sowie Schäden zu minimieren. Rauchwarnmelder sind darauf ausgelegt, Rauchpartikel in der Luft zu erkennen. Sobald eine bestimmte Konzentration erreicht wird, geben sie einen lauten Alarmton ab. Der laute Alarmton warnt die Bewohner sofort, wodurch sie wertvolle Zeit gewinnen, um sich und ihre Familienmitglieder in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Wenn Sie bereits in unserem Verwaltungsbestand bei uns sind, erhalten Sie Zugriff auf unseren Rauchwarnmelder-Service. Wir projektieren, beschaffen und montieren Ihre Rauchwarnmelder in den dafür vorgesehenen Räumen. Damit sie und ihre Familie nachts ruhig schlafen können, übernehmen wir die regelmäßige Wartung für eine sichere Funktion der Rauchwarnmelder.

 

In Baden-Württemberg ist die Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordnung § 15 Abs. 7 festgeschrieben. Seit dem 23. Juli 2013 müssen Neubauten und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für Bestandsbauten wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, die am 31. Dezember 2014 endete. Seit dem 1. Januar 2015 müssen somit auch alle bestehenden Wohnungen entsprechend ausgestattet sein.

Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen. Die Verantwortung für die Installation liegt beim Eigentümer, während die Wartungspflicht beim unmittelbaren Besitzer der Wohnung liegt, sofern der Eigentümer diese nicht selbst übernimmt.

Für weitere Details und genaue Vorschriften zur Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg können Sie die Landesbauordnung BW §15 (7) einsehen oder die Informationsseiten wie rauchmeldertest.net und hekatron-brandschutz.de besuchen.

 

 

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